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   LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13   

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LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13 (https://dejure.org/2013,81929)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2013 - 12 Sa 648/13 (https://dejure.org/2013,81929)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2013 - 12 Sa 648/13 (https://dejure.org/2013,81929)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13
    Wenn ein Arbeitgeber durchweg Jahresfehlbeträge erwirtschaftet, kann er keine angemessene Eigenkapitalverzinsung erzielen (vgl. BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10, BetrAV 2013, 63 Rn. 47).

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Zeitdauer der Abschreibungen bilanziell falsch gewählt worden ist (vgl. z.B. BAG 21.08.2012 a.a.O. Rn. 50: 15 Jahre für den "Goodwill").

    Bilanziell sind die Zinsaufwendungen einzustellen (vgl. z.B. BAG 21.08.2012 a.a.O. Rn. 49) ebenso wie Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen als solche (BAG 26.10.2010 - 3 AZR 502/08, BetrAV 2011, 174 Rn. 54).

    Die fiktive Fortschreibung früherer gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse sieht § 16 BetrAVG nicht vor (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG Rn. 15; BAG 21.08.2012 a.a.O. Rn. 49; BAG 28.05.2013 a.a.O. Rn. 69, 71).

    § 16 BetrAVG knüpft an die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers an und bezweckt keine Korrektur unternehmerischer Entscheidungen (BAG 21.08.2012 a.a.O. Rn. 49).

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13
    Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbstständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen (BAG 15.01.2013 - 3 AZR 638/10, ZIP 2013, 1041 Rn. 30).

    Es genügt nicht mehr, dass eine andere Konzerngesellschaft die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich dauernd und umfassend geführt hat und sich dabei konzerntypische Gefahren verwirklicht haben (15.01.2013 a.a.O.).

    Danach setzt die Verhaltenshaftung des Gesellschafters nach § 826 BGB u.a. den Entzug von Vermögenswerten, die fehlende Kompensation oder Rechtfertigung des Vermögensentzugs und die dadurch hervorgerufene Insolvenz der Gesellschaft bzw. deren Vertiefung voraus (BAG 15.01.2013 a.a.O. Rn. 37).

    Der Kläger ist in der Verhandlung auf die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 15.01.2013 (a.a.O.) hingewiesen worden, sowie darauf, dass die Kammer die Voraussetzungen für einen existenzvernichtenden Eingriff nicht zu bejahen vermag.

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 125/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13
    Bei den Jahresfehlbeträgen verbleibt es auch, wenn man die erforderliche Durchschnittsbetrachtung ausgehend von den Jahresfehlbeträgen zu Beginn und zum Ende des Kalenderjahres (vgl. BAG 28.05.2013 - 3 AZR 125/11, BB 2013, 2100 Rn. 45) anwendet.

    Auch abzüglich der in den Gewinn- und Verlustrechnungen ausgewiesenen sonstigen Steuern (vgl. BAG 28.05.2013 a.a.O. Rn. 46 ff. und Rn. 63) verbleibt es bei erheblichen Jahresfehlbeträgen, nämlich: 2005 - 36.464.836,68 Euro (36.952.502,28 Euro abzgl. 487.665,60 Euro); 2006 - 47.612.331,49 Euro (48.133.581,69 Euro abzgl. 521.250,20 Euro); 2007 - 44.888.484,28 Euro (45.376.848,88 Euro abzgl. 488.364,60 Euro); 2008 - 46.008.828,93 Euro (46.495.745,21 Euro abzgl. 486.916,28 Euro); 2009 - 17.097.506,06 Euro (17.584.353,77 Euro abzgl. 486.847,71 Euro); 2010 - 19.539.630,09 Euro (20.046.486,33 Euro abzgl. 506.856,24 Euro); 2011 - 25.632.511,71 Euro (26.175.470,34 Euro abzgl. 542.958,63 Euro).

    Die fiktive Fortschreibung früherer gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse sieht § 16 BetrAVG nicht vor (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG Rn. 15; BAG 21.08.2012 a.a.O. Rn. 49; BAG 28.05.2013 a.a.O. Rn. 69, 71).

    Darüber hinaus sind wirtschaftliche Daten, die auf Entwicklungen oder Umständen beruhen, die nicht fortwirken und sich voraussichtlich nicht wiederholen werden, regelmäßig nicht repräsentativ für die weitere Ertragslage und deshalb regelmäßig bei der Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung nicht zu berücksichtigen (BAG 28.05.2013 a.a.O. Rn. 43).

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13
    Bilanziell sind die Zinsaufwendungen einzustellen (vgl. z.B. BAG 21.08.2012 a.a.O. Rn. 49) ebenso wie Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen als solche (BAG 26.10.2010 - 3 AZR 502/08, BetrAV 2011, 174 Rn. 54).

    Dass die Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen als solche in die Bilanz einzustellen sind, entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 26.10.2010 a.a.O.) und wird vom Kläger auch nicht angegriffen.

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13
    Die fiktive Fortschreibung früherer gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse sieht § 16 BetrAVG nicht vor (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG Rn. 15; BAG 21.08.2012 a.a.O. Rn. 49; BAG 28.05.2013 a.a.O. Rn. 69, 71).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht ausgeführt hat, dass es bei einer Verschmelzung, die in dem für die für § 16 BetrAVG erforderliche Prognose maßgeblichen repräsentativen Zeitraum stattgefunden hat, es auch auf die wirtschaftliche Entwicklung der beiden ursprünglich selbständigen Unternehmen ankam (BAG 31.07.2007 a.a.O. Rn. 23), kann offen bleiben, ob dieser Rechtsgedanke auf die zu entscheidende Fallkonstellation zu übertragen ist.

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13
    Der Zinsanspruch besteht bei einer Klage auf Anpassung nach dieser Vorschrift erst ab dem auf die Rechtskraft folgenden Tag (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09, DB 2012, 809 Rn. 56).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13
    Eine Erledigungserklärung ist auch in diesem Fall grundsätzlich zulässig (BGH 29.04.1992 - XII ZR 221/90, NJW-RR 1992, 1032 Rn. 21; Zöller/Vollkommer, 30. Aufl. 2014, ZPO § 91a Rn. 20).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13
    Bei der Anwendung des § 16 BetrAVG kommt es mithin auf die Verhältnisse des die Altersversorgung schuldenden Arbeitgebers an (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05, NZA-RR 2007, 310 Rn. 43).
  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99

    Entfallen der Beschwer bei Leistungen an einen von zwei verurteilten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13
    In diesen Fällen geht die Rechtsprechung von einer materiellen Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen aus, so dass ein rechtsschutzwürdiges Interesse der verurteilten Partei an der Beseitigung des Urteilsausspruchs nicht mehr bestehe (BGH 13.01.2000 - VII ZB 16/99, NJW 2000, 1120 Rn. 6; s.a. BGH 07.11.1974 - III ZR 115/72, NJW 1975, 539 Rn. 19 f.).
  • BGH, 07.11.1974 - III ZR 115/72

    Kündigung eines Kontokorrentkredits - Kostenentscheidung wegen Erledigung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 Sa 648/13
    In diesen Fällen geht die Rechtsprechung von einer materiellen Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen aus, so dass ein rechtsschutzwürdiges Interesse der verurteilten Partei an der Beseitigung des Urteilsausspruchs nicht mehr bestehe (BGH 13.01.2000 - VII ZB 16/99, NJW 2000, 1120 Rn. 6; s.a. BGH 07.11.1974 - III ZR 115/72, NJW 1975, 539 Rn. 19 f.).
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